Hier findet ihr das Hygienekonzept für unsere Veranstaltung am 26.09.2021
Wir freuen uns auf euren Besuch!
Hygienekonzept für die Durchführung des WeserWiesellaufs am 26.09.2021
Allgemeine Ausgangslage
Im Landkreis Nienburg/Weser gilt ab dem 19.09.2021 die Warnstufe 1 (§ 2 Abs. 2 Niedersächsische Corona-Verordnung).
Art der Veranstaltung
Bei dem WeserWiesellauf handelt es sich um eine Sportveranstaltung für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter im Freien. Es wird erwartet, dass die Kinder in Begleitung Erwachsener (Zuschauer*innen) in das Stadion kommen.
Steuerung und Begrenzung der Kapazitäten
Aufgrund der Größe des Nienburger Stadions wird auf eine Begrenzung der Besucherzahlen verzichtet. Es ist nicht davon auszugehen, dass mehr als 150 Kinder + Begleitung (=Zuschauer*innen) in das Nienburger Stadion kommen. Diese Anzahl wird als unproblematisch aufgrund der Größe des Geländes bewertet. Es befinden sich außerdem nicht alle Personen gleichzeitig auf dem Gelände: durch die Struktur der Veranstaltung ist eine Verteilung der Anzahl der Menschen in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr vorgesehen. Eine durchschnittliche „Verweildauer“ auf dem Gelände wird mit 2 Stunden angenommen. Die Besucherzahlen werden trotzdem vorsorglich am Eingang kontrolliert (Drückerzählgerät). Die einzelnen Läufe werden jeweils mit ca. 20 Kindern (maximal) gestartet. Größere Warteschlangen können somit vermieden werden.
Anwendung 3G-Regel
Aufgrund der hohen Infektionszahlen und zum Schutze der Besucher*innen soll die 3G-Regel zur Anwendung kommen, auch wenn dies für eine Veranstaltung im Freien aktuell nicht zwingend erforderlich wäre.
Schüler*innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vorlage eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Die Testbestätigung ist bei Besuch der Veranstaltung zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
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einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU- Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. (Geimpfte)
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einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
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einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Datenerhebung und Dokumentation
Für die Kontaktnachverfolgung werden die personenbezogenen Daten der Besucher*innen erfasst (Einsatz von Luca-App und Corona-Warn-App, zusätzlich sind für den Ausnahmefall Dokumentationslisten ausgelegt. Es werden Name, Adresse, Uhrzeit des Aufenthalts und Kontaktdaten erfasst.) Die Daten werden nach Ablauf von drei Wochen ab Veranstaltungsende gelöscht.
Generelle Regelungen: Abstand und Maskenpflicht
Die Besucher*innen werden gebeten, auch im Freien möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu fremden Personen, die nicht der eigenen Gruppe/Familie angehören, einzuhalten.
In den Innenräumen (Sanitäre Anlagen) besteht Maskenpflicht. Der Zutritt wird auf maximal 2 Personen begrenzt.
Sonstiges
Teilnehmer*innen und Besucher*innen dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19- Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Der Veranstalter ist berechtigt, in diesem Fall den Zutritt zum Gelände zu verweigern.
Die Nutzung der sanitären Anlagen auf dem Stadiongelände ist möglich. Eine regelmäßige Reinigung stellt der Veranstalter während der Dauer des Events (14-18 Uhr) sicher.
Eine Steuerung der Zu-und Abfahrten kann entfallen, da der öffentliche Parkplatz am Wesavi von den Besuchern genutzt werden kann.
Zur Desinfektion von Händen und Gegenständen kommen geeignete Desinfektionsmittel zum Einsatz. Ein entsprechender Ständer zur Handdesinfektion wird im Eingangsbereich des Stadions aufgestellt.