Regelungen für den Sportbetrieb (Stand: 02.06.2021)
Folgende Regelungen sind von ALLEN Personen, die unsere Sporthalle betreten, verbindlich zu beachten:
- Nur bei einer Inzidenz unter 35 darf Sport in der Gruppe und mit Kontakt erfolgen.
- Außerhalb der eigentlichen sportlichen Betätigung ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen jederzeit einzuhalten.
- Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen müssen konsequent eingehalten werden.
- Umkleidekabinen und Aufenthaltsräume (Clubraum) bleiben geschlossen. Es findet kein Getränkeverkauf statt.
- Bekleidungswechsel und das Duschen erfolgt ausschließlich zuhause.
- Beim Zutritt und Verlassen der Sportanlagen müssen Warteschlangen vermieden werden. Der Mindestabstand zu anderen Personen ist konsequent einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dann zu tragen.
- Zuschauer sind nicht erlaubt - Eltern, die Kinder abholen, müssen dies mit dem erforderlichen Mindestabstand tun.
- Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern betreten und genutzt werden.
- Die Sporthalle ist regelmäßig mit Frischluft zu lüften (Dachfenster und geöffnete Türen)